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Integrative Lerntherapeutin
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Petra Weißenborn-Kremer

Lese- Rechtschreibstörung

Erfahren Sie mehr über das Phänomen
der Lese- Rechtschreibstörung

Dyskalkulie

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der Dyskalkulie

 

 

“Wenn du ein Kind zu oft kritisierst, wird es lernen, über andere zu urteilen. Wenn du es regelmäßig lobst, wird es lernen, wertzuschätzen.”  

Diese Überzeugung teile ich mit Maria Montessori. Daher unterstütze ich seit vielen Jahren Menschen als integrative Lerntherapeutin, Heilpraktikerin für Psychotherapie und als Beraterin in meiner eigenen Praxis. 

Die integrative Lerntherapie ist eine Therapieform zur Behandlung von Lernstörungen wie Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) und Dyskalkulie (Rechenstörung). Circa sechs bis acht Prozent der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sind von einer Lernstörung betroffen und haben daher erhebliche Schwierigkeiten Lesen, Schreiben und/oder Rechnen zu erlernen. 

In meinen Therapiestunden, Workshops und Beratungen möchte ich Menschen die Gelegenheit geben, ihre eigenen Erfahrungen zu machen. Meine Klientinnen und Klienten unterstütze ich darin, ihre Ressourcen zu entdecken, damit sie ihre Lernstruktur so gestalten können, wie es für sie am besten ist. Als integrative Lerntherapeutin lenke ich den Lernprozess so, dass der Betroffene die Schriftsprache und/oder das Rechnen für sich bedeutsam erlebt, zunehmend versteht und an Zutrauen gewinnt, diese zu erlernen. In Schulen gebe ich Lehrerinnen und Lehrern Werkzeuge an die Hand, so dass sie Kinder und Jugendliche, die von einer Lernstörung betroffen sind, noch besser in den Unterricht integrieren können. 

Wenn Sie bei sich oder ihrem Kind eine Lernstörung vermuten, dann bin ich für Sie da. 

Ich informiere Sie zu Behandlungsinhalten, Diagnosefindung und Unterstützungsmöglichkeiten.

Herzlich Willkommen

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Abläufe in der integrativen Lerntherapie

Das lerntherapeutische Vorgehen orientiert sich an der sozialen und psychischen Situation sowie dem Leistungsvermögen jedes einzelnen Kindes und nicht in erster Linie an Bildungs- oder Lehrplänen, Curricula oder Lernprogrammen.

Mit Hilfe von strukturierten Beobachtungen und Befragungen der Eltern, Kinder und Jugendlichen, sowie  aus Daten zur Vorgeschichte und zur aktuellen Situation ermittle ich einen Ist-Stand.

Dazu gehören Angaben zum Lern- und Arbeitsverhalten, zur psychosozialen Situation sowie zu bisher durchgeführten Maßnahmen. Der Stand im Schriftsprach- bzw. Mathematikerwerbsprozess wird anhand von standardisierten und informellen Test- und Diagnoseverfahren sowie Kompetenz- bzw. Fehleranalysen erfasst.

Um organische und neurophysiologische Funktionsstörungen zu diagnostizieren bzw. ausschließen zu können, arbeite ich  mit entsprechenden Diagnoseeinrichtungen zusammengearbeitet und deren Erkenntnisse beziehe ich in die Förderplanung mit ein.

Am Ende der Eingangsdiagnostik entscheide ich zusammen mit den Eltern, ob eine Lerntherapie zu diesem Zeitpunkt die geeignete Hilfeform ist oder empfehle andere Maßnahmen wie z. B. Ergo-, Sprach- oder Psychotherapie bzw. auch deren Durchführung neben der Lerntherapie. In einem Beratungsgespräch mit den Eltern erläutere ich die diagnostischen Ergebnisse und die sich daraus ergebenden Prognosen. In diesem Gespräch vereinbaren wir auch Ziele und Mitwirkung.

Kommt es dann zu einer Lerntherapie, so kann diese als Prozess von einer negativen zu einer positiven Lernstruktur betrachtet werden.

Kinder mit Lernstörungen haben aufgrund der vielen Misserfolgserlebnisse das Vertrauen in sich verloren, Lesen, Schreiben bzw. Rechnen jemals zu erlernen. Ihr innerer Dialog ist geprägt von Selbstzweifeln, die ihren gesamten Lern- und Entwicklungsprozess beeinflussen. Bei Lernschwierigkeiten entsteht durch Leistungserwartung, Versagen, Misserfolg und Misserfolgserwartung eine Dynamik aus drei sich negativ verstärkenden Kreisläufen bzw. Dialogen. Diese haben Dieter Betz und Helga Breuninger schon 1982 als „Teufelskreis Lernstörungen“ beschrieben.

Nach Betz/Breuninger: Teufelskreis Lernstörungen (1982)
Quelle: www.lerntherapie-fil.de

Lern- und Beziehungsdialoge beeinflussen den inneren Dialog des Kindes. In der integrativen Lerntherapie ist der Beziehungsdialog durch Ermutigung, Zutrauen und Vertrauen in die Entwicklungsfähigkeit des Kindes bestimmt. Beim Lerndialog geht es um die kindgerechte Aufbereitung, Vermittlung und Verarbeitung der Lerninhalte. Vom individuellen Können ausgehend werden die Lernangebote so gestaltet, dass das Kind von Anfang an Erfolge erzielt, diese sich selbst zuschreibt und sich somit selbstwirksam erlebt. Die Aufgaben werden dementsprechend entwicklungsangemessen, motivierend, attraktiv und respektvoll gestaltet. Fehler werden als Lösungsansätze verstanden und dazu verwendet, die Denkprozesse des Kindes zu verstehen und zu respektieren. Gemeinsam mit dem Kind werden diese Ansätze dazu genutzt, auf richtige Lösungen hinzulenke.

Mögliche Kostenübernahme durch das Jugendamt

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die integrative Lerntherapie. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus.

Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII:

„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

Individuelle Maßnahmen, Nachteilsausgleich und Notenschutz

Die Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Förderung von Kindern mit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule basiert auf den schulrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer. Die sogenannten „Legasthenie-Erlasse“ und die Regelungen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer LRS regeln die Umsetzung von individuellen Fördermöglichkeiten, Notenausgleich und Notenschutz. Somit sind alle Bundesländer im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet, jedem Betroffenen eine begabungsgerechte Schulausbildung zu ermöglichen, vorliegende Beeinträchtigungen bestmöglich auszugleichen und sie/ihn so zu stellen, dass sie/er fachliches Wissen uneingeschränkt abbilden kann.

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 4. Dezember 2003 in der Fassung vom 15. November 2007 „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder im Rechnen.“ stellt die Grundlage für schulrechtlichen Vorgaben und deren praktische Umsetzung dar. Ausgehend davon gestaltet jedes Bundesland seinen Lehr- und Förderauftrag eigenständig und erlässt konkrete Vorschriften zur Umsetzung an den Schulen. Leider weichen diese teils erheblich voneinander ab. Bei einem bundeslandübergreifenden Schulwechsel beispielsweise, ist es möglich bzw. sogar wahrscheinlich, dass an der neuen Schule andere Rahmenbedingungen für die individuelle schulische Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten.

Für die Förderung von Kindern mit Legasthenie sehen alle Länder in ihren Verwaltungsvorschriften, auch wenn diese untereinander stark differieren, eine schulische Förderung, Nachteilsausgleich und zum Teil auch Notenschutz vor. Im Gegensatz dazu gibt es für den schulrechtlichen Umgang mit Dyskalkulie leider keine einheitlichen Grundsätze. Nur wenige Bundesländer haben schulrechtliche Vorgaben, um Schülerinnen und Schülern mit Rechenstörung angemessen zu fördern.

LRS Erlass NRW

LRS Erlass RLP

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„Was mir an der Lernoase besonders gefällt“

Das haben unsere Klienten bei einer anonymen Umfrage geantwortet:

  • „Wie man behandelt wird
  • man kann über alles reden, nicht nur über Schule
  • es ist ruhig und freundlich hier“

„Dass du die Aufträge gut erklärst. Wenn ich an einer Aufgabe feststecke, finde ich gut, dass du mir auf die Sprünge hilfst.“

„Dass alle so nett sind und mich unterstützen. Und dass man auch manchmal, wenn man was auf dem Herzen hat, einfach mit jemandem darüber reden kann.“

  • „Nette Menschen
  • keiner macht dich schlecht
  • es gibt Lob
  • viel Vertrauen
  • Spaß beim Lernen
  • man kann sein, wie man ist“

„Dass man eine Lehrerin ganz für sich alleine zum Lernen hat, dass man Themen durchgehen kann, die man noch nicht so gut verstanden hat und dass alle sehr freundlich zu einem sind.“

„Mir gefällt, dass man sich hier immer willkommen fühlt. Mir gefällt, dass ich meinen Entwicklungsfortschritt erkenne. Mir gefällt, der vertrauensvolle Umgang mit den Therapeuten. Mir gefällt der geduldige und wiederholende Umgang.“

  • „Mappe mit Arbeitsblättern
  • Aufgaben zum Ausprobieren für zuhause, z.B. Lernmethoden für Hausaufgaben oder Vokabeln
  • Entspannungsübungen“

„Das System mir dem Punkteplan und dass wir manchmal etwas spielen. Der Drehstuhl macht Spaß und die Therapeutinnen sind nett. Dass wir manchmal etwas lesen.“